Arbeitsrecht in der Praxis der Rechtsprechung – AUSGEBUCHT

Dienstag, 10.03.2026 - Mittwoch, 11.03.2026 - 10:00 - 15:00 Uhr

Arbeitsrecht in der Praxis der Rechtsprechung – AUSGEBUCHT

Veranstaltungsort
Heinrich Pesch Haus - Katholische Akademie Rhein-Neckar


Ziele:

Die staatlichen Arbeitsgerichte sind zwar nur für individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag zuständig, aber fast alle Aufgaben der MAV sind bezogen auf das Individualarbeitsrecht und die dazu umfangreiche Rechtsprechung der staatlichen Arbeitsgerichte. So wird die Frage, ob die MAV zur beabsichtigten Kündigung ordnungsgemäß angehört wurde, ausschließlich von den staatlichen Arbeitsgerichten überprüft. Die Rechtmäßigkeit einer Eingruppierung kann im Fall der Zustimmungsverweigerung der MAV vom Kirchlichen Arbeitsgericht und durch Klage der/des betroffenen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters vom staatlichen Arbeitsgericht überprüft werden.

Für die verbindliche Auslegung und Weiterentwicklung des Arbeitsrechts ist die Kenntnis der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts erforderlich. Die vielen alltäglichen (Rechts-)Streitigkeiten werden von den Arbeitsgerichten durch Vergleich oder Urteil beendet. Die Arbeitsgerichte erfüllen damit eine wichtige Funktion des sozialen Ausgleichs und der Befriedung im Arbeitsleben. Ein Besuch einer Verhandlung am Arbeitsgericht wird zeigen, dass keine Scheu vor Arbeitsgerichten angebracht ist.

Inhalte:

  • Einführung in die Regelungen der MAVO im Hinblick auf das staatliche Arbeitsrecht
  • Arbeitsgericht Mannheim – Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung und Nachbesprechung
  • Aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung der kirchlichen und staatlichen Arbeitsgerichte zu Fragen der
    – Teilzeit und Befristung
    – Arbeitszeitgestaltung
    – Krankheit und Gesundheitsschutz
    – Weisungsrecht und Arbeitsvertragspflichten

Referent: Manfred Jüngst

Kursgebühr: 270 €

zzgl. Unterkunft/Verpflegung: 166 € (Bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft werden 15 € in Abzug gebracht.)
Hinweis:  Zum 1. Januar 2026 wurde durch die Stadt Ludwigshafen am Rhein eine Übernachtungssteuer eingeführt . Sie ist eine örtliche Aufwandssteuer und beträgt 5 Prozent des Nettoübernachtungsgeldes ohne Nebenleistungen.  Diese muss durch uns erhoben werden und erfolgt zzgl. zum Kostenbeitrag für die Veranstaltung bei der Rechnungsstellung.

Bitte unbedingt mitbringen:
Aktuelle Rechtssammlung der „Arbeitsgesetze“, z.B. Beck-Texte im dtv Nr. 5006 oder Kittners „Arbeits- und Sozialordnung“

Zeitlicher Ablauf der Veranstaltung:
1. Tag: 10 bis 18.30 Uhr
2. Tag: 9 bis 15.00 Uhr


Diese Veranstaltung ist ausgebucht. Zur Aufnahme auf unsere Warteliste senden Sie eine E-Mail an: anmeldung@hph.kirche.org
Bei Fragen zu MAV-Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an unser Büro „Organisation MAV-Bildungsveranstaltungen“ / Frau Kaufmann unter: Tel. 0621 5999-163. Vielen Dank!

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltung (Eigentagungs-AGB) anerkannt.


Bildnachweis: pixabay.com/gerd altmann

Buchungen

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