Die Katholische Kirche in Deutschland hat mit der „Erklärung der deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst“ und der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Dienstverhältnisse“ grundsätzliche Aussagen zur Gestaltung des kirchlichen Dienstes getroffen.
Ausgehend vom Leitbild der „Dienstgemeinschaft“ werden Positionen zu den Eigenarten des kirchlichen Dienstes festgelegt und die besonderen Anforderungen an Träger und Leitungen formuliert. In der Literatur wird dieses Konzept oft als der „Dritte Weg“ bezeichnet.
Der Gedanke der „Dienstgemeinschaft“ trägt die Idee der gemeinsamen Verantwortung für die Kirche und ihren Dienst an und in der Welt in sich und versteht sich letztlich als ein Weg zur Neugestaltung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber/Dienstgeber und Arbeitnehmer/Dienstnehmer. „
Das eigenständige kirchliche Arbeitsrecht hat nur dann eine Zukunft wenn Dienstgeber und Dienstnehmer beide davon profitieren und es letztlich mehr Möglichkeiten der Teilhabe bietet als das Betriebsverfassungsgesetz.
Gangolf Schüßler SJ
Wir erleben in den Diözesen große strukturelle Veränderungen, die in der Regel mit der Schaffung größerer Einheiten einhergingen und noch einhergehen. Diese größeren Einheiten haben meist eine signifikant höhere Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durchaus vergleichbar mit mittelständischen Unternehmen. Dies gilt neben den Pfarreien auch ganz besonders für viele Einrichtungen in den Caritasverbänden, wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die örtlich Verantwortlichen sehen sich dadurch völlig neuen Herausforderungen als örtliche „Dienstgeber“ gegenüber, welche entsprechende Kenntnisse und Qualifikationen erfordern.
Das kirchliche Arbeitsrecht kann im täglichen Leben nur dann funktionieren, wenn Dienstnehmer und Dienstgeber beide um die Regelungen wissen und sich daran halten. Deshalb gibt es künftig nicht nur Fortbildungen für Mitarbeitervertretungen sondern auch für Dienstgeber.
Thomas Sartingen
Wir stellen uns den geschilderten Herausforderungen und bieten Weiterbildungen an speziell für die Dienstgeberseite, aber auch solche, die Dienstgeber und Dienstnehmer gleichermaßen stärken und miteinander verbinden. Diese sogenannten „Tandem-Fortbildungen“ sind gemeinsame Fortbildungen, in denen beide Seiten ihre Kompetenzen zu ausgewählten Themen erweitern und vertiefen können
21.04.2023, 10 bis 16 Uhr
Online-Seminar
Titelbild: i-Stock 1356070782 (mixetto)