Arbeitswelt Kirche gemeinsam gestalten
27.09.2022

Arbeitswelt Kirche gemeinsam gestalten

Die Katholische Kirche in Deutschland hat mit der „Erklärung der deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst“ und der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Dienstverhältnisse“ grundsätzliche Aussagen zur Gestaltung des kirchlichen Dienstes getroffen.

Fortbildungsangebote für Dienstgeber

Ausgehend vom Leitbild der „Dienstgemeinschaft“ werden Positionen zu den Eigenarten des kirchlichen Dienstes festgelegt und die besonderen Anforderungen an Träger und Leitungen formuliert. In der Literatur wird dieses Konzept oft als der „Dritte Weg“ bezeichnet.

Der Gedanke der „Dienstgemeinschaft“ trägt die Idee der gemeinsamen Verantwortung für die Kirche und ihren Dienst an und in der Welt in sich und versteht sich letztlich als ein Weg zur Neugestaltung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber/Dienstgeber und Arbeitnehmer/Dienstnehmer. „

Das eigenständige kirchliche Arbeitsrecht hat nur dann eine Zukunft wenn Dienstgeber und Dienstnehmer beide davon profitieren und es letztlich mehr Möglichkeiten der Teilhabe bietet als das Betriebsverfassungsgesetz.

Gangolf Schüßler SJ

Herausforderungen konkret begegnen

Wir erleben in den Diözesen große strukturelle Veränderungen, die in der Regel mit der Schaffung größerer Einheiten einhergingen und noch einhergehen. Diese größeren Einheiten haben meist eine signifikant höhere Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durchaus vergleichbar mit mittelständischen Unternehmen. Dies gilt neben den Pfarreien auch ganz besonders für viele Einrichtungen in den Caritasverbänden, wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die örtlich Verantwortlichen sehen sich dadurch völlig neuen Herausforderungen als örtliche „Dienstgeber“ gegenüber, welche entsprechende Kenntnisse und Qualifikationen erfordern.

Das kirchliche Arbeitsrecht kann im täglichen Leben nur dann funktionieren, wenn Dienstnehmer und Dienstgeber beide um die Regelungen wissen und sich daran halten. Deshalb gibt es künftig nicht nur Fortbildungen für Mitarbeitervertretungen sondern auch für Dienstgeber.

Thomas Sartingen

Wir stellen uns den geschilderten Herausforderungen und bieten Weiterbildungen an speziell für die Dienstgeberseite, aber auch solche, die Dienstgeber und Dienstnehmer gleichermaßen stärken und miteinander verbinden. Diese sogenannten „Tandem-Fortbildungen“ sind gemeinsame Fortbildungen, in denen beide Seiten ihre Kompetenzen zu ausgewählten Themen erweitern und vertiefen können

Fortbildungsangebote

Für die Dienstgeber und deren Stellvertretungen (Geschäftsführer*innen von Einrichtungen und kleineren Stiftungen/Verbänden, Vorstände, Stabsstellen Personal, Verwaltungsleitungen und Kita-Leitungen):
  • Kirchliches Arbeits- und Tarifrecht
  • Grundordnung und Mitarbeitervertretungsordnung
  • Mitbestimmungsrechte
  • Teamentwicklung
  • Konfliktmanagement
  • Gesprächsführung
  • Change Management
  • Diversity

Für Dienstgeber und Dienstnehmer als Tandemschulung ab 2023:
  • Mitbestimmung
  • Wege der ergebnisorientierten Lösungsfindung
  • weitere spezifische Themen
  • Haushalt und Wirtschaftlichkeit

Aktuelle Veranstaltungen für Dienstgeber


Wirtschaftsaus-
schuss – was nun
oder wer macht was?

21.04.2023, 10 bis 16 Uhr

Online-Seminar


Grundordnung 2.0

22.06.2023, 10 Uhr, bis 23.06.2023, 16 Uhr

Seminar im HPH

Titelbild: i-Stock 1356070782 (mixetto)

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