Mit der von Grund auf neu gestalteten Arbeitsvertragsrichtlinien („AVR 2027“) des Deutschen Caritasverbandes wurde ein längerer Gestaltungs- und Aushandlungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Mit wenigen Ausnahmen gelten ab 2027 für alle Beschäftigten dieselben allgemeinen Regelungen. Die Reform bedeutet auch einen grundsätzlich neuen Aufbau der AVR. Im Ergebnis orientieren sich die AVR näher am Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD).
Ein Überleitungsrechner ist ab sofort frei zugänglich.
Hier geht es zum ÜberleitungsrechnerDas Heinrich Pesch Haus bietet zu diesem Thema zahlreiche Veranstaltungen an.
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