Erinnern – Gedenken – Mahnen
18.01.2024

Erinnern – Gedenken – Mahnen

Am 25. Januar um 18:00 Uhr findet eine öffentliche Gedenkfeier zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus statt. Zur Veranstaltung „Erinnern Gedenken Mahnen“ laden die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt der Evangelischen Kirche der Pfalz, die Deutsch-Israelische Gesellschaft, die Jüdische Kultusgemeinde der Rheinpfalz, die Katholische Erwachsenenbildung des Bistums Speyer, die Stadt Speyer und das Forum Katholische Akademie gemeinsam in die Synagoge Beith-Shalom Speyer ein.

Ergänzt wird die Veranstaltung durch ein Rahmenprogramm mit Vorträgen und Lesungen.

Am 29. Januar referiert Prof. Dr. Gerhard Trabert, Vorsitzender des Vereins „Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.“, ab 19:00 Uhr zum Thema „Am Rand der Gesellschaft – Armut und Gesundheit in Deutschland“. Gerhard Trabert wird über die prekäre Lage armer und sozial benachteiligter Menschen in Deutschland informieren und die von seinem Verein etablierten Hilfsangebote vorstellen.

Am 5. Februar ab 19:00 Uhr wird ein Vortrag mit Lesung einen vertieften Einblick in die nationalsozialistische Verfolgung der Pfälzer Familie Ims ermöglichen. Alfons L. Ims aus Neckargemünd hat die Geschichte seiner Familie recherchiert und in einem Buch dokumentiert. In seiner Lesung zum Thema „Wie die Nazis aus einem Sozialfall eine ‚asoziale Großfamilie‘ machten und diese zerschlugen“ werden die Schicksale der Kinder und der Eltern lebendig.

Alle Veranstaltungen finden in der Synagoge Beith-Shalom der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz statt (Adresse: Am Weidenberg 3, Speyer). Die Teilnahme an der öffentlichen Gedenkfeier ist ohne Anmeldung möglich. Für die Teilnahme an den Vorträgen wird um Anmeldung via E-Mail an keb@bistum-speyer.de gebeten. Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen gibt es im Flyer.

Zum Hintergrund

2024 stehen beim Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus die beiden Opfergruppen der sogenannten „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ thematisch im Mittelpunkt. Beide Gruppen wurden erst im Jahr 2020 vom Deutschen Bundestag als Opfergruppen anerkannt. Als „Asoziale“ galten Wohnungslose, Bettler, Landstreicher, Zuhälter, Prostituierte, Fürsorgeempfänger und nicht zuletzt „Zigeuner und nach Zigeunerart umherziehende“ Personen. Als „Berufsverbrecher“ galten Menschen, die wegen Delikten wie Einbruch, Diebstahl, Betrug, oder Hehlerei vorbestraft waren. Ihre Haftstrafen hatten sie schon verbüßt, als sie ohne konkreten Tatvorwurf in „Vorbeugehaft“ genommen und inhaftiert wurden. In den Konzentrationslagern mussten Personen, die den beiden Gruppen zugewiesen wurden, den schwarzen bzw. grünen Häftlingswinkel tragen.

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