Arbeitswelt Kirche gemeinsam gestalten
14.09.2023

Arbeitswelt Kirche gemeinsam gestalten

Die Katholische Kirche in Deutschland hat mit der „Erklärung der deutschen Bischöfe zum kirchlichen Dienst“ und der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Dienstverhältnisse“ grundsätzliche Aussagen zur Gestaltung des kirchlichen Dienstes getroffen.

Fortbildungsangebote für Dienstgeber

Ausgehend vom Leitbild der „Dienstgemeinschaft“ und der Forderung nach „besonders vertrauensvoller Zusammenarbeit“ von Dienstgebern und Dienstnehmern werden die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes beschrieben und sich daraus ergebende
Anforderungen an Träger und Leitungen, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter formuliert. Die „Kirchlichkeit“ von Einrichtungen wird völlig neu gedacht – nicht mehr von der Lebensführung der Mitarbeitenden her, sondern vom Selbstverständnis und vom „Geist“ her, der in den Einrichtungen herrscht. Die Dienstgeber tragen vorrangig die Verantwortung für die Entwicklung und Stärkung des kirchlichen Charakters der Einrichtung.

Das eigenständige kirchliche Arbeitsrecht hat nur dann eine Zukunft wenn Dienstgeber und Dienstnehmer beide davon profitieren und es letztlich mehr Möglichkeiten der Teilhabe bietet als das Betriebsverfassungsgesetz.

Gangolf Schüßler SJ

Herausforderungen konkret begegnen

Wir erleben in den Diözesen große strukturelle Veränderungen, die in der Regel mit der Schaffung größerer Einheiten einhergingen und noch einhergehen. Diese größeren Einheiten haben meist eine signifikant höhere Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durchaus vergleichbar mit mittelständischen Unternehmen. Dies gilt neben den Pfarreien auch ganz besonders für viele Einrichtungen in den Caritasverbänden, wie z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die örtlich Verantwortlichen sehen sich dadurch völlig neuen Herausforderungen als örtliche „Dienstgeber“ gegenüber, welche entsprechende Kenntnisse und Qualifikationen erfordern.

Das kirchliche Arbeitsrecht kann im täglichen Leben nur dann funktionieren, wenn Dienstnehmer und Dienstgeber beide um die Regelungen wissen und sich daran halten. Deshalb gibt es künftig nicht nur Fortbildungen für Mitarbeitervertretungen, sondern auch für Dienstgeber.

Thomas Sartingen

Wir bieten Fortbildungen speziell für Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeber an – beispielsweise zu Grundfragen des kirchlichen Dienstes, zum kirchlichen Arbeitsrecht oder der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO).

Um Dienstgeber und Dienstnehmer gleichermaßen zu stärken und gleichzeitig zu verbinden, bieten wir „Tandemschulungen“ an, bei denen beide Seiten im kritischen Dialog gemeinsam ihre Kompetenzen vertiefen.

Gerne organisieren wir für Sie Inhouse-Angebote zu den genannten Themen oder beraten Sie bei der Gestaltung des kirchlichen Charakters Ihrer Einrichtung oder der Entwicklung des zugehörigen internen Fortbildungsprogramms.

Titelbild: i-Stock 1356070782 (mixetto)

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