Mit dem neuen Landesbildungszeitgesetz (LBZG) hat der Landtag ein zukunftsweisendes Gesetz verabschiedet, das die berufliche und gesellschaftliche Weiterbildung in Rheinland-Pfalz stärken soll. Rheinland-Pfalz setzt damit ein wichtiges Zeichen für Weiterbildung, Teilhabe und Engagement. Beschäftigte erhalten weiterhin einen Anspruch auf Freistellung für anerkannte Bildungsangebote unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Damit wird Bildung als fester Bestandteil des Arbeitslebens und der demokratischen Gesellschaft gestärkt. "Weiterbildung ist der Schlüssel zur Zukunft. Das neue Landesbildungszeitgesetz gibt Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Kompetenzen kontinuierlich weiterzuentwickeln: digital, flexibel und jetzt auch mit Qualifizierung im Ehrenamt“, sagt Weiterbildungsministerin Dörte Schall.
„Endlich wird die Qualifizierung für das Ehrenamt gefördert, wie auch Online-Angebote. Das ist sehr erfreulich. Das fordern wir seit vielen Jahren und freuen uns, dass wir Gehör gefunden haben. Danke an alle, die diese Reform unterstützt haben!“, erklärt Elisabeth Vanderheiden, Geschäftsführerin Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz – Landesarbeitsgemeinschaft e. V. „Jetzt hoffen wir darauf, dass bei der nächsten Novellierung auch E-Learning und asynchrone Onlineveranstaltungen anerkannt werden, noch stärkere zeitliche Entzerrungen möglich, die Mindestzeitdauer der Veranstaltungen noch weiter flexibilisiert und vor allem auch Bildungsreisen als förderbar anerkannt werden können“, sagt sie.
Ulrike Gentner, stellvertretende Direktorin HPH, betont: „Als Weiterbildungsanbieter verstehen wir Qualifizierung als zentralen Schlüssel zur beruflichen und persönlichen Entwicklung. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist der kontinuierliche Ausbau von Kompetenzen im Sinne des lebenslangen Lernens unerlässlich. Das neue Landesbildungszeitgesetz motiviert und unterstützt Menschen mit Fortbildungsbedarf hinsichtlich Erwerb und Erweiterung von Schlüsselqualifikationen wie Befähigung zur Teilhabe und schließt Orientierungswissen ein.“
Nach dem Landesbildungszeitgesetz haben Beschäftigte in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Bildungszeit. Diese Freistellung kann für anerkannte Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung, der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie für Qualifizierungen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genutzt werden. Die Freistellung erfolgt bei fortlaufender Entgeltzahlung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber.
Auch Auszubildende profitieren von den Regelungen: Sie haben Anspruch auf fünf Tage Bildungszeit pro Ausbildungsjahr. Ausgenommen sind hier allerdings Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungszeit ist, dass die jeweilige Bildungsveranstaltung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung anerkannt wurde.
Weitere Infos: https://mastd.rlp.de/themen/weiterbildung/bildungszeit