Mittwoch, 28.02.2024 - Donnerstag, 29.02.2024 - 10:00 - 15:00 Uhr
Veranstaltungsort
Heinrich Pesch Haus - Katholische Akademie Rhein-Neckar
Die staatlichen Arbeitsgerichte sind zwar nur für individualrechtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag zuständig, aber fast alle Aufgaben der MAV sind bezogen auf das Individualarbeitsrecht und die dazu umfangreiche Rechtsprechung der staatlichen Arbeitsgerichte. So wird die Frage, ob die MAV zur beabsichtigten Kündigung ordnungsgemäß angehört wurde, ausschließlich von den staatlichen Arbeitsgerichten überprüft. Die Rechtmäßigkeit einer Eingruppierung kann im Fall der Zustimmungsverweigerung der MAV vom Kirchlichen Arbeitsgericht und durch Klage der/des betroffenen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters vom staatlichen Arbeitsgericht überprüft werden.
Für die verbindliche Auslegung und Weiterentwicklung des Arbeitsrechts ist die Kenntnis der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts erforderlich. Die vielen alltäglichen (Rechts-)Streitigkeiten werden von den Arbeitsgerichten durch Vergleich oder Urteil beendet. Die Arbeitsgerichte erfüllen damit eine wichtige Funktion des sozialen Ausgleichs und der Befriedung im Arbeitsleben. Ein Besuch einer Verhandlung am Arbeitsgericht wird zeigen, dass keine Scheu vor Arbeitsgerichten angebracht ist.
Referent: Manfred Jüngst
Kursgebühr: 224 €
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: 150 € (Bei Nichtinanspruchnahme der Unterkunft werden 15 € in Abzug gebracht.)
Bitte unbedingt mitbringen:
Aktuelle Rechtssammlung der „Arbeitsgesetze“, z.B. Beck-Texte im dtv Nr. 5006 oder Kittners „Arbeits- und Sozialordnung“
Zeitlicher Ablauf der Veranstaltung:
1. Tag: 10 bis 18.30 Uhr
2. Tag: 9 bis 15.00 Uhr
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltung (Eigentagungs-AGB) anerkannt.
Diese Veranstaltung ist ausgebucht. Bei Fragen zu MAV-Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an unser Büro „Organisation MAV-Bildungsveranstaltungen“ / Frau Kaufmann unter: Tel. 0621 5999-163. Vielen Dank!